Sehr geehrte Kunden,
bitte beachten Sie, dass wir am 31.12.2025 und am 01.01.2026 ganztägig geschlossen haben. Wir stehen Ihnen ab Freitag, den 02.01.2026 wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.
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Barren Informationen
- Goldbarren
- Silberbarren
- Platinbarren
- Palladiumbarren
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- Combi-Barren
- SafeBags
- Geprägte Barren
- Gegossene Barren
- Schmuckbarren
- Buntmetallbarren
- LBMA Good Delivery
- Prägeanstalt
- Barren gravieren
- Echtheitsprüfung
- Sicherheitsmerkmale
Geprägte Edelmetallbarren
Geprägt werden Barren meist bei kleineren Einheiten von 1g bis 100g. Einige Hersteller bieten jedoch auch größere geprägte Edelmetallbarren an.
Bei geprägten Barren wird zunächst in einer Stranguss-Gießanlage eine Feinmetallstange gegossen. Diese wird dann in einer Walze peu á peu auf eine vorher exakt berechnete Dicke zu einem Blech ausgewalzt.
Aus diesem Edelmetallblech werden anschließend die Barrenrohlinge in einer hydraulischen oder pneumatischen Stanzmaschine ausgestanzt.
Ähnlich wie Edelmetallmünzen werden diese Rohlinge dann in einer Prägemaschine, je nach Produkt ein- oder beidseitig, mit der Barrenbeschriftung bzw. dem gewünschten Barrenmotiv geprägt. Zur Qualitätskontrolle werden regelmäßig Stichproben entnommen und nachgewogen. Bereits ab dem Stranguss werden außerdem regelmäßig Materialproben entnommen, um den Feingehalt zu überprüfen. Auf diese Weise kann ausgeschlossen werden, dass während des Produktionsprozesses unbeabsichtigt entstandene Verunreinigungen die angestrebten Feinmetallreinheiten beeinflussen.
Die fertig geprägten Barren werden zum Schluss noch einer optischen Sichtkontrolle unterzogen und je nach Hersteller oder Kundenvorgabe in Folie verschweißt oder in einer Blisterbox eingesiegelt.
Dann erfolgt die Auslieferung an Edelmetallhändler, Banken und Sparkassen.
Die ESG lässt die meisten geprägten Edelmetallbarren in der Schweiz bei Valcambi SA, einer der weltweit renommiertesten und an der LBMA-gelisteten Barrenprägeanstalt fertigen. Die Herstellerkennzeichnung CHI ESSAYEUR FONDEUR ist z.B. an folgenden unserer geprägten Barren ersichtlich:
Geprägte Goldbarren
- Goldbarren 1g
- Goldbarren 5g
- Goldbarren 10g
- Goldbarren 20g
- Goldbarren 1oz
- Goldbarren 50g
- Goldtafel 50 x 1g
- Goldbarren 100g
Geprägte Silberbarren
Geprägte Platinbarren
Geprägte Palladiumbarren
Geprägte Rhodiumbarren
Bei größeren geprägten Barren werden die Rohlinge teilweise nicht im Endformat ausgestanzt, sondern aus einem, dem Gewicht entsprechend dickerem Feinmetallblech mit CNC Fräsen in die benötigte Rohlingsform gefräßt. Teilweise werden die Rohlinge auch gegossen. Die weiteren Arbeitsschritte sind identisch denen bei kleineren geprägten Barren, nur dass die eingesetzten Prägemaschinen bzw. Pressen aufgrund der größeren Fläche einen entsprechend höheren Druck leisten müssen. Geprägte Großbarren deutscher Herstellung sind z.B. folgende Silberbarren:
Eigenschaften geprägter Barren
Geprägte Barren haben eine sehr schöne, teilweise spiegelglänzende Oberfläche und meist ein erhabenes Prägebild. Das Barrenbild lässt sich beliebig gestalten, auch mit der kleinsten Beschriftungen oder Schraffierungen. Geprägte Barren sind gut stapelbar und können teilweise in automatisierten Serienprägemaschinen kostengünstig produziert werden.
Die Oberfläche der geprägten Barren ist jedoch im Vergleich zu gegossenen Barren empfindlicher für Kratzer und Schrammen, meist sieht man sogar schon kleine Berührungen an zurückbleibenden Fingerabdrücken. Mit geprägten Barren sollte man deshalb sorgfältig umgehen und sie nach Möglichkeit nicht der Schutzverpackung, der Folie bzw. dem Blister entnehmen. Geprägte Barren, die zerkratzt oder sonst beschädigt sind, können nicht mehr direkt als Barren weiterverkauft werden und sind somit nicht mehr handelsfähig. In diesem Fall müssen sie eingeschmolzen werden, wodurch beim Ankauf Abschläge anfallen.
Bewertung der Handelsfähigkeit eines geprägten Barrens
Ob ein Barren noch handelsfähig ist oder nicht, können Sie sich leicht selbst beantworten. Wenn Sie den Barren kaufen würden und Ihr Barren im jetzigen Zustand an Sie ausgeliefert würde: Würden Sie ihn so akzeptieren, dann ist er noch handelsfähig. Ist der Zustand aufgrund von Kratzern oder sonstigen optischen Fehlern jedoch so, dass Sie ihn aus Sicht eines Käufers reklamieren würden? Im diesem Falle wäre eine Handelsfähigkeit nicht mehr gegeben und er würde eingeschmolzen.